Beitrittserklärung
Mitgliedsantrag für Einzelpersonen, Familien und juristische Personen.
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Die alten Unterseiten zu Satzung, Beitragsordnung und Protokollen werden hier als eigener Dokumentbereich zusammengeführt: lesbar, verlinkbar und später leicht zu aktualisieren.
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Mitgliedsantrag für Einzelpersonen, Familien und juristische Personen.
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Historisches Protokoll der Gründungsversammlung der Dielinger Runde.
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Strukturierter Altseitenstand der Satzung in der Fassung vom 13.06.2006.
Der Verein führt den Namen Dielinger Runde e.V. und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Rahden unter VR 0403 eingetragen.
Vereinssitz ist Stemwede, Ortsteil Dielingen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Zweck ist die Förderung der Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse im Ort Dielingen und seinen angrenzenden Bereichen.
Genannt werden Jugend- und Altenhilfe, kulturelle Veranstaltungen, Integration und Völkerverständigung, Verkehrssicherheit insbesondere Schulwegsicherung sowie Heimatgedanke und lokales Brauchtum.
Zur Umsetzung der Ziele kann der Verein Arbeitsgruppen einrichten.
Der Verein ist selbstlos tätig, verfolgt keine eigenen wirtschaftlichen Zwecke und verwendet Mittel nur für satzungsgemäße Zwecke.
Mitglieder erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Vereinsmitteln. Der Verein ist konfessionell und parteipolitisch neutral.
Natürliche und juristische Personen können aufgenommen werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag.
Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können Antrags-, Diskussions- und Stimmrechte ausüben sowie wählen und gewählt werden.
Mitglieder entrichten einen jährlichen Beitrag, dessen Höhe und Fälligkeit durch eine Beitragsordnung geregelt wird.
Organe sind Mitgliederversammlung und Vorstand. Die ordentliche Mitgliederversammlung soll jährlich im ersten Viertel des Kalenderjahres einberufen werden.
Die Mitgliederversammlung wählt Vorstand und Kassenprüfer, nimmt Berichte entgegen, beschließt mittel- und langfristige Ziele, Satzungsänderungen und die Auflösung.
Der Vorstand besteht aus Vorsitz, zwei Stellvertretungen, Kasse, stellvertretender Kasse, Schriftführung und Beisitz. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Der Vorstand verwaltet die Vereinsämter, bereitet Beschlüsse vor, vollzieht sie und berichtet mindestens einmal jährlich über wesentliche Aktivitäten.
Die Auflösung erfordert besondere Anwesenheits- und Mehrheitsregeln. Das Vermögen soll bei Auflösung an den Heimatverein Stemwede fallen.
Der Altseitenstand nennt den 13.06.2006 als Tag der Errichtung dieser Satzungsfassung.
Altseitenstand vom 01.09.2002, mit klarer Markierung redaktionell zu prüfender Zahlungsangaben.
Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag im Voraus zu zahlen und wird spätestens einen Monat nach Beginn des Kalenderjahres fällig.
Bei Eintritt in den ersten beiden Quartalen wird der volle Jahresbeitrag erhoben, bei Eintritt in den letzten beiden Quartalen der halbe Jahresbeitrag.
Bei Austritt bleibt die Beitragsschuld für das volle Geschäftsjahr erhalten.
Regelzahlungsform ist das Einzugsermächtigungsverfahren.
Die im Altseitenstand genannte Bankverbindung sollte vor erneuter Veröffentlichung redaktionell geprüft werden.
Der Vorstand kann Bearbeitungsgebühren bei Bareinzahlungen, Überweisungen, Rücklastschriften oder Zahlungsverzug festsetzen.
Einzelpersonen zahlen laut Altseitenstand 18 Euro Jahresbeitrag.
Familien sowie juristische Personen zahlen laut Altseitenstand 26 Euro Jahresbeitrag.
Der Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen abweichende Beiträge festsetzen.